Rechtsprechung
BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 57.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Auszubildenden auf Ausbildungsförderung für ein zweites Studium - Ausbildungsförderung als Darlehen - Eröffnung des Zugangs zu weiteren Ausbildungen durch die erste Ausbildung - Fachrichtungswechsel als "andere Ausbildung" im Sinne des § 7 Abs. 3 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.04.1976 - 5 K 1589/75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1977 - VIII A 1613/76
- BVerwG, 08.02.1978 - 5 C 57.77
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 57.77
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 64.76
Ausbildungsförderung - Auszubildende - Hochschulzugangsberechtigung - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 57.77
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - (DÖV 1979, 137), das zu einem in gewissen Grenzen vergleichbaren Fall ergangen ist, zu einem Teil der hier aufgeworfenen Rechtsfragen Stellung genommen.Darin liegt, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - und auch das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil ausgeführt haben, kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz.
Dies ändert, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - hervorgehoben hat, nichts daran, daß auch bei Fallgestaltungen dieser Art der bereits erlangte berufsqualifizierende Abschluß einen Wert darstellt, der dem Auszubildenden unabhängig von einer weiteren Ausbildung verbleibt.
Im Urteil des Senats vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - ist ausgeführt, daß eine echte Rückwirkung nicht vorliegt, wenn der Auszubildende die weitere Ausbildung, für die § 17 Abs. 3 Nr. 1 BAföG in der vom 1. August 1974 an geltenden Neufassung durch das 2. BAföG-Änderungsgesetz (Art. 2, § 3 Abs. 1 des 2. BAföG-Änderungsgesetzes) nur noch eine Förderung als Darlehen vorschreibt, erst nach diesem Zeitpunkt begonnen hat.
- BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung als Zuschuss - Qualifizierung …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 57.77
Maßgebend sind allein die objektiven Gegebenheiten des einzelnen Ausbildungsganges (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9).
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84
Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit
Maßgebend sind nicht die subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein die objektiven Gegebenheiten des einzelnen Ausbildungsganges (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1979 - BVerwG 5 C 57.77 -). - BVerwG, 09.10.1979 - 5 B 95.78
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Auszubildender für eine Hochschulausbildung, für die er durch den berufsqualifizierenden Abschluß einer ersten Ausbildung die Zugangsberechtigung erworben hat, Ausbildungsförderung nur in der Form des Zusatzdarlehens erhalten kann (Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG, Nr. 8 = DÖV 1979, 137; Urteil vom 10. Mai 1979 - BVerwG 5 C 57.77 -).